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Mein Anliegen mit diesem Wallpaper ist, die Funktion der KSK und die Gesetzeslogik dahinter in Frage zu stellen. Der ein oder andere Fan der Kasse wird sich sicher fragen weshalb? Das ist ganz einfach. Als ich Anfang 2005 noch als Freiberufler tätig war, hat uns die plumpe Herangehensweise der KSK ein richtig schönes Projekt vermasselt. Darauf hin hat unser Kunde (mit einer unserer besten) erst einmal offiziell und schriftlich die Zusammenarbeit gekündigt. Das Verhältnis war ca. 1,5 Jahre etwas angeschlagen, was man an der Zurückhaltung spürte. Heute hat sich dieses zum Glück wieder normalisiert.
Was geschah? Die KSK behält sich vor, Unternehmen zu prüfen. Nehmen diese Unternehmen kreative Leistungen von Künstlern in Anspruch, werden sie zur Kasse gebeten. Generell noch normal für jemanden, der die KSK kennt. Für ein Unternehmen, das die KSK nicht kennt, eher fragwürdig. Dieses sagt zu Recht, dass der Künstler doch bereits bezahlt wurde. Leider besteht eine öffentlich transparente Aufklärungsarbeit seitens der KSK nicht wirklich. Und somit kann man auch nicht voraussetzen, dass ein Unternehmen die KSK, geschweige denn, deren Forderungen kennt. Viele Künstler klären Ihre Auftraggeber nicht darüber auf oder wissen es auch nicht besser. Warum auch? Schließlich ist es die gesetzliche Pflicht, dass sich ein Unternehmen darüber informiert. Und hier beginnen schon die ersten Streitigkeiten und Diskussionen.
Das Unternehmen kennt die KSK nicht und lässt das erste Anschreiben in Form eines Fragebogens aufgrund des Alltagsgeschäftes erst einmal auf einem Berg von Arbeit liegen, der nicht kleiner wird. »Künstlersozialkasse«, überlegt man vielleicht kurz, was soll ich damit? Ich bin doch kein Künstler. Leider übersieht man damit, dass in dem Anschreiben erwähnt ist, dass die KSK bei Nichtmeldung eine Abgabesumme für das Unternehmen schätzt. Und so kommt plötzlich eine Aufforderung in Form eines Busgeldbescheides, diesen doch bitte bis zum Datum X und in Höhe von EUR 30.000,- zu bezahlen. Nun wird der Kunde dann doch aufmerksam, beschäftigt sich damit, bleibt aber dennoch verwirrt und ruft richtig verärgert bei der KSK an. Nach diesem Telefonat ist man dann auch nicht viel schlauer. Man weiss nur, dass man für die Arbeit des Künstlers eine »Künstlersozialabgabe« an die KSK entrichten muss. Die Summe, die auf dem Tisch liegt? Der nächste Anruf geht an die Agentur und man beschließt die Zusammenarbeit erst einmal aufzuheben, bevor die Sache geklärt ist. Und das genau inmitten eines Web-Relaunchs. Damals galten Web Designer in der KSK übrigens noch nicht als Künstler, obwohl für deren Leistung bereits Abgaben eingefordert wurden.
So ähnlich habe ich das leider live erlebt. Und seitdem ist die KSK nur ein Ärgernis hoch drei, auch wenn die Ansprechpartner freundlicher geworden sind als früher.
Tatsache ist, dass ein Unternehmen für eine künstlerische Leistung Abgaben in Höhe von 5 bis 6% an die KSK abführen muss, sofern der Künstler freiberuflich ist oder eine Personengesellschaft (GbR). Über die Tatsache, wer alles als Künstler zählt, möchte ich mich hier nicht auslassen.
Informiert ein Künstler nun im Nachhinein seinen Auftraggeber, dass dieser für seine Leistung rein gesetzlich 5 bis 6% an die KSK abführen muss, kann er hoffen, dass es nicht zum Kundenspagat kommt, da dieser vielleicht einen Kunstflug macht und die Zusammenarbeit meidet. 5% mehr Budget im Jahr, die nicht eingeplant waren, machen sich durchaus bemerkbar. So waren wir damals gezwungen, innerhalb einer Woche eine GmbH zu gründen, um dem Kunden damit zu signalisieren, dass er an eine juristische Person keine Abgaben zu zahlen hat. Auch das ist gesetzlich geregelt. Aber der KSK gehen die Ideen ja nicht aus und sagt auch der GmbH irgendwann »Hallo« in Form eines Fragebogens. Mehr dazu folgend.
Ein weiterer Punkt, der von jedem auch immer wieder anders erzählt oder verstanden wird ist der, wann ein Unternehmen Abgaben zu leisten hat. Muss das Unternehmen nur für Künstler bezahlen, die selbst in der KSK versichert sind? Nein, ein Unternehmen muss generell immer dann Abgaben an die KSK abführen, wenn eine künstlerische Leistung erfolgte und an den Künstler bezahlt wurde. Ob der Künstler Mitglied der KSK ist, interessiert hierbei nicht. Ist ein Künstler nicht in der KSK, für wen also führt ein Unternehmen dann seine Abgaben ab? Für die armen Künstler (die es durchaus gibt), die am Ende des Jahres das große Geschenk bekommen, keine Lohnsteuerkarte abgeben zu müssen wie jeder normale Arbeiter das macht? Warum z.B. fordert die KSK auch heute noch keine Lohnsteuerkarte von seinen Mitgliedern ein? Angst vor Mitgliederschwund? Glauben die Kunstverfolger aus Wilhelmshafen denn wirklich, dass jeder Künstler sein zu erwartendes Jahreseinkommen in voller Pracht präsentiert? Man kann in einigen Foren nachlesen, wie man sich darüber teilweise unterhält. Die Frage ist nur, wer lügt hier wem in die Tasche?
Zurück zu unserem Kunden. Was ich typisch Deutsch finde ist, dass unser Kunde Abgaben für uns abführen musste, obwohl ich selbst gar nicht in der KSK versichert bin. Und es kommt noch besser – nach unserer GmbH-Blitz-Gründung hat die KSK zwar unseren Kunden in Frieden gelassen, aber uns nicht. Nun kam plötzlich ein Fragebogen zur Einstufung der kreativ tätigen Gesellschafter. Als Gesellschafter bin ich ja nun nicht voll zu 100% kreativ tätig. Denjenigen, der das sein kann, möchte gerne kennenlernen. Die Frage ist nun, was Kunst und Kreativität ist, und wie weit man den Bogen dabei spannt? So gab ich ca. 70% meiner Tätigkeit als kreativ an. Das interessierte die KSK aber leider nicht und so darf ich heute von meinem Geschäftsführergehalt zwischen 5% und 6% an die KSK abführen. Wohlbemerkt nicht von den 70% wie von mir geschätzt, sondern zu 100% wie von der KSK einfach entschieden. So frage ich mich weiter, warum ich für mein Geschäftsführergehalt Abgaben zu bezahlen habe, obwohl ich in der KSK nicht einmal selbst versichert bin. Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen. Da kann ich nur sagen: »Ein Wohl auf die Kunst«. Wozu gibt es eigentlich diesen Fragebogen, hakte ich telefonisch nach? Die Antwort lautete: »Zu internen Zwecken, z.B. der Statistik«. Daran sieht man, dass sich Deutschland gerade mit solchen Einrichtungen selbst das Leben schwer macht und jene Menschen, die etwas bewegen möchten, bürokratisch blockiert, ihnen die Zeit raubt und gute Kundenbeziehungen gefährdet.
Ich hoffe, dass sich hier bald etwas ändert und solche Machenschaften aufhören. Der Bund hat dabei leider zu tief seine Finger drin. Rechtlich scheint alles wasserdicht zu sein, doch ehrlich ist das Land gegenüber seinen Bürgern dabei nicht gerade. Denn zu viele kennen die KSK nicht, doch es wird ohne große Aufklärungsarbeit voraussetzt, dass man sie kennen muss. Taucht man in die Tiefen einmal richtig ein wird klar, das diese Kasse sehr gut abgesichert ist. Mit der vollen Unterstützung des Bundes und des Bundesverfassungsgerichtes im Nacken ist das insgesamt doch ein tolles Gespann, oder nicht?
Herzliche Grüße
Toby O. Rink

